OER-Grundlagen

Funktionen

Einführung OER

Liebe Kursteilnehmende,
in diesem ersten Lernmodul finden Sie grundlegende Informationen zu OER und können Ihr Wissen anhand von Fragen überprüfen.
Ein erstes Beispiel dafür, wie OER an der Universität Freiburg erstellt werden können und wie wir, die Ansprechstelle für OER, dabei helfen können, finden Sie in diesem Vorstellungsvideo:
Screenshot mit Link zum Video "OER an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg" auf dem Videoportal.
Klicken Sie auf das Bild, um zum Video zu gelangen.
Open Educational Resources (OER) sind freie bzw. offene Bildungsresourcen, welche für die kostenlose Nutzung, Bearbeitung und Weiterverbreitung zur Verfügung gestellt werden.
Die ausführliche Definition der Unesco [Link] lautet: "Open Educational Resources (OER) sind Bildungsmaterialien jeglicher Art und in jedem Medium, die unter einer offenen Lizenz stehen. Eine solche Lizenz ermöglicht den kostenlosen Zugang sowie die kostenlose Nutzung, Bearbeitung und Weiterverbreitung durch Dritte ohne oder mit geringfügigen Einschränkungen. Dabei bestimmen die Urhebenden selbst, welche Nutzungsrechte sie einräumen und welche Rechte sie sich vorbehalten."
Das Video "Was sind OER?" [Link] von OERinForm [Link] unter der Lizenz CC BY-SA 4.0 [Link] gibt ebenfalls eine kurze Einführung in das Thema OER:
OER sind erst dann "Open" bzw. offen, wenn sie die 5V-Freiheiten für Offenheit erfüllen, welche in der folgenden Grafik gezeigt werden:
Infografik zu den "5V-Freiheiten für Offenheit". Einzelne Treppenstufen stehen für je eine Freiheit.
"5 V-Freiheiten für Offenheit" [Link] von Julia Eggestein (Grafik), Jöran Muuß-Merholz (inhaltliche Übersetzung, Anpassung und vorsichtige Erweiterung) und Jörg Lohrer (Wortschöpfer) unter CC BY 4.0 [Link] basierend auf "Defining the 'Open' in Open Content and Open Educational Resources" von David Wiley auf www.opencontent.org/definition/ [Link] unter CC BY 4.0 [Link]. Details zur Lizenz: http://creativecommons.org/licenses/by/4.0 [Link]
Die 5V-Freiheiten für Offenheit zur Definition von "Open" in "Open Content" und "Open Educational Resources (OER)" sind: "verwahren & vervielfältigen", "verwenden", "verarbeiten", "vermischen" und "verbreiten". Die Definitionen dazu sind rechts neben den Begriffen erläutert und wurden hier wörtlich aus der Grafik übernommen.
  • Stufe 1: Verwahren und vervielfältigen. Das Recht, Kopien des Inhalts anzufertigen, zu besitzen und zu kontrollieren
  • Stufe 2: Verwenden. Das Recht, den Inhalt in unterschiedlichen Zusammenhängen zu verwenden
  • Stufe 3: Verarbeiten. Das Recht, den Inhalt zu bearbeiten, anzupassen, zu verändern oder umzugestalten
  • Stufe 4: Vermischen. Das Recht, einen Inhalt im Original oder in einer Bearbeitung mit anderen offenen Inhalten zu verbinden und daraus etwas Neues zu erschaffen
  • Stufe 5: Verbreiten. Das Recht, Kopien eines Inhalts mit Anderen zu teilen, im Original oder in Überarbeitungen
Das Video "#OERklärt – Die 5V-Freiheiten" [Link] von Agentur J&K -Jöran und Konsorten für die Informationsstelle OER, CC BY 4.0 [Link], erklärt die 5V im Zusammenhang mit digitalen Medien anschaulich und gibt Beispiele:
Grob zusammengefasst lösen OER das Problem der Nachnutzung urheberrechtlich geschützter Materialien. Für das Urheberrecht gilt der Grundsatz: "Alles, was nicht explizit erlaubt ist, ist verboten". Darum muss für Nutzungen von urheberrechtlich geschütztem Material, dessen Nutzung nicht erlaubt ist, immer eine Erlaubnis eingeholt werden. Creative-Commons-Lizenzen hingegen  ermöglichen unter vorher festgelegten Bedingungen die einfache Weiterverwendung von Materialien Dritter, ohne dass diese jedes Mal individuell ihre Erlaubnis geben müssen. Aus "alle Rechte vorbehalten" wird "manche Rechte vorbehalten".


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